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Regelungen – zu Hause lernen

Version:1.0 StartHTML:000000348 EndHTML:000006789 StartFragment:000004707 EndFragment:000006733 StartSelection:000004711 EndSelection:000006729 SourceURL:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/200419_neuregelungen_landesverordnung.html;jsessionid=755488EFBBE91A1921A5236BD9A42B42.delivery2-master schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Regelungen ab dem 20. April 2020

Wie werden alle anderen Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützt?

Alle Lehrerinnen und Lehrer stellen sicher, dass ihre Schülerinnen und Schüler vom 20. bis 30. April Arbeitsaufträge erhalten, die sie selbstständig zu Hause bearbeiten können. Die Lehrkräfte klären mit ihren Schülerinnen und Schüler, wie die jeweilige Kommunikation abläuft. Dies kann per Mail, Telefon oder auf anderem Wege geschehen. Auch ein Betreten der Schule um etwa Lernmaterialien für das häusliche Lernen abzuholen, ist nach vorheriger Absprache möglich.

Fachportal

InfoElternbrief

InfoSchreiben an die Schulen

Die Lehrkräfte nehmen nach Möglichkeit täglich Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern auf, um sie in der Bearbeitung der Arbeitsaufträge zu unterstützen. Zusätzlich hat das IQSH mit dem Lernnetz ein Fachportal online gestellt, auf dem Lehrkräfte und Eltern Unterstützung, Materialien und Hinweise zum „Lernen ohne Klassenraum“ finden. mehr lesen

Alle Lehrkräfte sind zu den üblichen Zeiten entweder in der Notbetreuung in der Schule eingesetzt oder sie sind in dieser Zeit für Schülerinnen und Schüler aus dem Homeoffice erreichbar