Liebe Eltern,
melden Sie sich bitte bis morgen – Dienstag, 08:00 Uhr – per Mail oder telefonisch, wenn Sie vom 16.12. bis 18.12.2020 (oder an einzelnen Tagen) die Notbetreuung für Ihr Kind benötigen.
In der Notbetreuung werden Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden aufgenommen oder Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastruktur nach §19 dringend tätig ist, sofern alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen.
Die Erziehungsberechtigten haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme gegenüber der Schule in geeigneter Weise zu dokumentieren. Ein Nachweis vom Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Herzliche Grüße
Jutta Wichelmann